Wohin mit dem Sperrmüll?
So entsorgen Sie Möbel, Teppiche, Koffer & Co.
Bei der Abfallart Sperrmüll handelt es sich um Abfälle aus privaten Haushalten, die wegen ihrer Größe nicht in die Hausmüll-/Restmülltonne passen.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz fordert in § 20 Abs. 2 Nr. 7 von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE), Sperrmüll derart zu sammeln, dass sowohl die Vorbereitung zur Wiederverwendung (VzW), also z. B. kleinere Reparaturen, Reinigungen etc. als vorzugswürdige Verwertungsmaßnahmen zu fördern als auch das Recycling der Bestandteile des Sperrmülls ermöglichen.
Die Kommunen beraten deshalb, wie die Erzeugnisse einer Wiederverwendung zugeführt werden können (z. B. Recyclingkaufhäuser, Repaircafés, Tauschbörsen).
Die Einsammlung des Sperrmülls wird im Gebiet der RMA von den Städten und Gemeinden organisiert. Sie bestimmen die Sammlungsart, den Abholrhythmus und die zu entrichtende Gebühr. In fast allen Kommunen wird Sperrmüll im Holsystem mit Straßensammlungen erfasst. Holz und Metall wird dabei teilweise getrennt gesammelt und verwertet. Manche Wertstoffhöfe nehmen Sperrmüll auch im Bringsystem an, d.h., Sie können dort direkt zu den entsprechenden Öffnungszeiten diesen Abfall entsorgen. Holz und Metalle können an Recyclinghöfen immer abgegeben werden.
Der Hochtaunuskreis, der Main-Taunus-Kreis und der Kreis Offenbach sowie die kreisfreien Städte Frankfurt am Main, Offenbach am Main und Maintal sind für die Verwertung und Beseitigung des Sperrmülls zuständig. Die Städte und Gemeinden in den drei genannten Kreisen stellen über öffentlich-rechtliche Vereinbarungen mit den Kreisen sicher, dass der Sperrmüll von Ihnen vorsortiert werden darf und sie die Sortierreste den Kreisen, in diesem Fall der RMA, überlassen.
Die RMA entsorgt für ihre sechs Gesellschafter die „Abfälle zur Beseitigung“. Das sind im Wesentlichen Hausmüll und Sperrmüllreste.
Brennbare Sperrmüllreste werden mit dem Hausmüll in den Müllheizkraftwerken Frankfurt am Main und Offenbach am Main verbrannt.
Hier finden Sie mehr zu den Entsorgungsanlagen.
Zusätzlich hat die RMA im Rahmen eines Ausfallverbundes Möglichkeiten zur Haus- und Sperrmüllverbrennung in Drittanlagen vertraglich vereinbart.
Bei Fragen zur Sperrmüllsammlung wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Abfallberatung.
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