Wohin mit gewerblichen Abfällen?

Nicht gefährliche Abfälle

Gewerbeabfälle sind möglichst sortenrein getrennt zu sammeln und einer Verwertung zuzuführen. Gewerbeabfälle, die verwertet werden, können in eigener Regie direkt oder durch beauftragte Entsorgungsunternehmen in zugelassenen Sortier- oder Verwertungsanlagen angeliefert werden. Die Verwertung muss den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der Gewerbeabfallverordnung entsprechen. Bei einer energetischen Verwertung ist zu beachten, dass biologisch abbaubare Anteile sowie Bestandteile aus Glas, Metall und mineralische Abfälle nicht zulässig sind.

Die Entsorgung von Abfällen aus dem gewerblichen Bereich erfolgt je nach Art und Menge des Abfalls über die Sammelsysteme der Städte und Gemeinden oder über Direktanlieferung des Erzeugers oder einer beauftragten Entsorgungsfirma an eine Entsorgungsanlage im/am Gebiet der RMA.

Welche gewerblichen Abfälle in welcher Menge über die Wertstoffhöfe der jeweiligen Städte und Gemeinden entsorgt werden können, kann direkt vor Ort bei den Abfallberatern der  Städte und Gemeinden erfragt werden.

Es sind die Vorgaben in den Abfallsatzungen der Städte und Gemeinden zu beachten. Nähere Informationen erhalten Sie bei den Abfallberatern der Städte und Gemeinden.Die Wertstoffhöfe der Deponieparks Flörsheim-Wicker (Main-Taunus-Kreis) und Brandholz (Hochtaunuskreis) nehmen entsprechend ihren Vorgaben und Annahmebedingungen ebenfalls Abfälle aus dem gewerblichen Bereich an. Informationen dazu erhalten sie auf der Homepage www.Deponiepark.de (externer Hyperlink) oder bei der Abfallberatung der RMA.

Unter Entsorger- und Verwerter finden Sie nach Abfallarten und anderen Stichworten von A bis Z  sortiert Entsorgungsfirmen in der Region.

Abfälle, die nicht verwertet werden oder über die Sammelsysteme der Städte und Gemeinden entsorgt werden, sind der RMA zur Beseitigung zu überlassen. Für die Überlassung der Abfälle zur Beseitigung an die RMA ist ein Entsorgungsauftrag mit Anlieferungsschein erforderlich, der von der RMA ausgestellt wird. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Abfallberatung der RMA.


Gefährliche Abfälle

Gefährliche Abfälle unterliegen keiner Überlassungspflicht an die Städte und Gemeinden im RMA-Gebiet. Sie werden direkt oder über eine Entsorgungsfirma in einer geeigneten Entsorgungseinrichtung wie zum Beispiel einer Sonderabfallverbrennungsanlage oder auf einer für diese Abfälle zugelassenen Deponie entsorgt.

Kleine Mengen von bis zu 500 kg/Jahr gefährlicher Abfälle können entsprechend der Kleinmengenregelung über die Schadstoffsammlung der RMA entsorgt werden.

Die Annahmebedingungen der Schadstoffsammlung sind zu beachten.

Kleinmengen asbesthaltiger Baustoffe wie Asbestzementplatten sowie künstliche Mineralfasern aus privaten Haushalten können staubdicht möglichst in Bigbags verpackt an den Wertstoffhöfen der Deponieparks Flörsheim-Wicker (Main-Taunus-Kreis) und Brandholz (Hochtaunuskreis) gegen Gebühr abgegeben werden. Hier werden ebenfalls mit Holzschutzmittel oder ähnlich belastete Hölzer angenommen.

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