Entsorgung von Schulchemikalien
Gefährliche Chemikalien in Schulen
Im Rahmen der Schadstoffsammlung bietet die RMA in Zusammenarbeit mit den Kreisschulämtern des Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis, des Kreises Offenbach sowie der Städte Offenbach und Maintal die Entsorgung von Schulchemikalien an.
Die Entsorgung wird den Schulen im Gebiet der RMA-Schadstoffsammlung zweimal pro Jahr kostenfrei angeboten.
Schulen aus dem Stadtgebiet Frankfurt können nicht von der RMA entsorgt werden!
Bitte wenden Sie sich dazu an Ihre örtliche Abfallberatung.
Weitergehende Informationen erhalten die Schulen in unserem Flyer Entsorgung von Schulchemikalien, in der Infobox unter dem Stichwort „Flyer Schadstoffsammlung“ oder über die angegebenen Kontaktpersonen.
Für die verantwortlichen Personen an den Schulen gilt es unter anderem Folgendes zu beachten:
- Die zur Teilnahme berechtigten Schulen werden von den zuständigen Kreis-/Stadtschulämtern jährlich angeschrieben und über Abholtermine und Anmeldefristen sowie Hinweise zur Organisation informiert.
- Die Behälter der zu entsorgenden Schulchemikalien dürfen nicht größer als 25 Liter (Volumen) sein. Bei ätzenden Flüssigkeiten nicht größer als 10 Liter.
- Die gefährlichen Abfälle müssen in der dicht verschlossenen Originalverpackung am Tag der Abholung bereitgestellt sein.
- Haushaltsbatterien, Kfz-Batterien und auch Tierpräparate (arsenhaltig) können ebenfalls mit entsorgt werden.
- Angemeldete Schulen werden telefonisch von der RMA über ihren genauen Termin informiert.
- Jede entsorgte Schule erhält, zum Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung, einen Übernahmeschein.
- Schwach radioaktive Abfälle können in der Regel nicht von der RMA entsorgt werden. Informationen zur Entsorgung erhalten Schulen über die die angegebenen Kontaktpersonen der Schadstoffsammlung.