Allgemeines zur Schadstoffsammlung

Was sind Schadstoffe?

Unter Schadstoffen aus Haushalten und Kleingewerbe sind diejenigen Abfälle zu verstehen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit und der potentiellen Umweltgefährdung nicht in der Hausmülltonne, über die Toilette oder über den Sperrmüll entsorgt werden dürfen. Sie zeichnen sich durch Eigenschaften wie ätzend, giftig, brennbar, krebserzeugend, etc. aus.

Wer darf teilnehmen?

Grundsätzlich können private Haushalte die Schadstoffsammlung kostenfrei nutzen. Dienstleistungsunternehmen und Kleingewerbebetriebe, in denen weniger als 500 kg gefährliche Abfälle pro Jahr anfallen, können ebenfalls teilnehmen.

Organisation und Durchführung der Schadstoffsammlung

Für die nach Hessischem Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG) verantwortlichen Kreise Hochtaunus (Friedrichsdorf seit 2023), Main-Taunus und Offenbach und Städte Offenbach und Maintal organisiert die Rhein-Main Abfall GmbH (RMA GmbH) die Sammlung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen.

Die RMA GmbH bietet die Schadstoffsammlung mittels Schadstoffmobil und an drei stationären Sammelstationen an. Weitere Informationen zur Durchführung der Schadstoffsammlung erhalten Sie in der Infobox oder über den Menüpunkt „Schadstoffannahme“.

Aktuelle Mengen der Schadstoffsammlung in den einzelnen Kommunen finden Sie unter dem Menüpunkt Service/Download.

In der Stadt Frankfurt ist die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) für die Sammlung der gefährlichen Abfälle zuständig.

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