Wohin mit alten Elektro- und Elektronikgeräten?

So entsorgen Sie Monitore, Toaster,
Staubsauger & Co.

Seit der Einführung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) am 24. März 2006 werden alle neuen Elektrogeräte mit einer „durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern" gekennzeichnet.


Dieses Symbol weist Sie darauf hin, dass dieses Gerät nicht über den Hausmüll entsorgt werden darf. Alte Elektro- und Elektronikgeräte müssen daher getrennt erfasst werden.

In allen 41 Städten und Gemeinden des RMA-Gebietes werden Sammlungen von Elektro- und Elektronikgeräten an den Wertstoffannahmestellen und/oder über Holsysteme angeboten.

Mit Fragen zur Sammlung wenden Sie sich bitte an ihre örtlichen Abfallberater.

Angenommen werden Altgeräte aus privaten Haushalten von „Endnutzern und Vertreibern". Anlieferungen von mehr als 20 Großgeräten müssen an allen Sammel- und Übergabestellen angemeldet werden.

Alle Gesellschafter der RMA (kreisfreie Städte Frankfurt am Main und Offenbach am Main; Kreise Main-Taunus, Hochtaunus, Offenbach und die Stadt Maintal) haben darüber hinaus mindestens eine Sammel- und Übergabestelle für alte Elektro- und Elektronikgeräte eingerichtet. Diese erkennen Sie an folgendem Symbol:
Ab den Übergabestellen übernehmen die Hersteller die Verantwortung für die Verwertung aller Altgeräte. Dazu wurde eine Gemeinsame Stelle, die „stiftung elektroaltgeräte register" (externer Hyperlink der ear) eingerichtet.

Vom Kreis Offenbach ist die RMA mit der Betreuung der Übergabestelle, dem Einzug der Elektroaltgerätegebühr und der Öffentlichkeitsarbeit beauftragt.

Weitere Informationen zur Sammlung von Altgeräten im Kreis Offenbach finden Sie in dem speziellen Flyer:


Elektro- und Elektronikgerätesammlung im RMA-Gebiet

Frankfurt am Main
Die städtische Gesellschaft FES GmbH sammelt die Altgeräte im Holsystem und auf den 3 Betriebshöfen, 2 Kleinmüllplätzen und den Wertstoffhöfen. Dagegen wird die Übergabe- und Sammelstelle vom Recyclingzentrum Frankfurt betrieben.

Offenbach am Main
Die ESO Stadtservice GmbH sammelt die Altgeräte. Am Wertstoffhof betreibt sie die kombinierte Sammel- und Übergabestelle.

Maintal
Im Auftrag der Stadt Maintal sammelt die Fa. Spahn die Altgeräte. Sie betreibt auch auf ihrem Firmengelände die kombinierte Übergabe- und Sammelstelle.

Hochtaunuskreis
Die Städte und Gemeinden sammeln die Altgeräte und transportieren sie zu der Übergabe-/Sammelstelle mit Zerlegebetrieb „Deponiepark Brandholz“. Mit dem Betrieb der Übergabe- und Sammelstelle, dem Einzug der Elektroaltgerätegebühr und der Öffentlichkeitsarbeit wurde die Rhein-Main Deponie GmbH beauftragt.

Main-Taunus-Kreis
Die Städte und Gemeinden sammeln die Altgeräte und transportieren sie zu der Übergabe-/Sammelstelle mit Zerlegebetrieb „Deponiepark Flörsheim-Wicker“. Mit dem Betrieb der Übergabe- und Sammelstelle, dem Einzug der Elektroaltgerätegebühr und der Öffentlichkeitsarbeit wurde die Rhein-Main Deponie GmbH beauftragt.

Kreis Offenbach
Die Städte und Gemeinden sammeln die Altgeräte und transportieren sie zu der Übergabe- und Sammelstelle in Obertshausen, die zur Zeit von der Fa. Remondis betrieben wird. Mit der Betreuung der Übergabe- und Sammelstelle, dem Einzug der Elektroaltgerätegebühr und der Öffentlichkeitsarbeit wurde die Rhein-Main Abfall GmbH vom Kreis beauftragt.

weitere Entsorgungsmöglichkeiten für
Elektro- und Elektronikgeräte

Seit dem 07.2022 ist der Lebensmitteleinzelhandel, der Elektro- und Elektronikgeräte anbietet mit mehr als 800 m² Gesamtverkaufsfläche und Händler mit einer Verkaufsfläche für E-Geräte von mehr als 400 m² verpflichtet, diese Geräte von Ihnen zurückzunehmen!

Dies gilt in folgenden Fällen:
1. Bei Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Kunden muss ein Altgerät des Kunden der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie
das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückgenommen werden.
2. Auf Verlangen des Kunden müssen Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückgenommen werden; die Rücknahme darf nicht an den Kauf eines neuen E-Gerätes geknüpft werden und ist auf 3 Altgeräte pro Geräteart beschränkt.

Dies gilt auch für den Onlinehandel,
der über Lager- und Versandflächen in den oben genannten Größen verfügt. Er muss E-Altgeräte in oben genanntem Umfang zurücknehmen. Bei der Auslieferung von neuen Kühlgeräten / Wärmeüberträgern, Großgeräten (Geräte, bei denen mindestens eine äußere Abmessung mehr als 50 cm beträgt) bzw. Bildschirmgeräten (Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten) besteht die Pflicht zur Rücknahme eines entsprechenden alten Geräts. Die Erfüllung der sonstigen Rücknahmepflichten muss der Online-Handel durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer gewährleisten.


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